Lizenzbedingungen für Zensu Session Hub
Stand: 2026-10-18-v1
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Lizenzbedingungen regeln die Nutzung der Desktop-Software „Zensu Session Hub“ für macOS einschließlich ihrer Aktualisierungen (nachfolgend „Software“). Vertragspartner für das Nutzungsrecht ist Marcel Karras, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung „MK IT Consulting“, Enderstr. 94, 01277 Dresden (nachfolgend „Anbieter“).
(2) Kostenpflichtige Abonnements der Software verkauft die im Bestellvorgang genannte Gesellschaft der Paddle-Gruppe als Wiederverkäufer (nachfolgend „Paddle“). Für Kauf, Preis, Zahlung, Verlängerung, Kündigung, Widerruf und Erstattung gelten die Bedingungen von Paddle, die im Bestellvorgang angezeigt werden. Diese Lizenzbedingungen regeln, in welchem Umfang die Nutzerin oder der Nutzer (nachfolgend „Nutzer“) die Software nutzen darf. Sie sind die Bedingungen des Anbieters, auf die die Bedingungen von Paddle als „Supplier Agreement“ verweisen.
(3) Für das Zensu-Konto, mit dem sich der Nutzer anmeldet, gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters. Für die Nutzung der Software gehen diese Lizenzbedingungen vor.
(4) Für Kunden mit einer Offline-Lizenz auf Grundlage eines Einzelvertrags gelten diese Lizenzbedingungen, soweit der Einzelvertrag nichts Abweichendes regelt.
(5) Abweichende Bedingungen des Nutzers gelten nicht, es sei denn, der Anbieter stimmt ihnen ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Die Software zeigt Sitzungen und Prozesse der Desktop-Anwendung „Claude“ der Anthropic PBC an und liest angezeigte Nutzungsgrenzen aus. Auf Anweisung des Nutzers öffnet sie Sitzungen, legt neue Sitzungen an, verschiebt Sitzungen zwischen Claude-Konten, benennt sie um, ordnet Fenster an und beendet Prozesse. Dazu liest und bedient sie die Bedienoberfläche von Claude Desktop über die Bedienungshilfen von macOS. Wenn der Nutzer dies einschaltet, steuert sie außerdem Apple Mail und Safari, um die Anmeldung bei Claude zu automatisieren.
(2) Inhalte von Claude-Sitzungen und Anmelde-E-Mails, die sie für die automatische Anmeldung liest, verarbeitet die Software ausschließlich auf dem Gerät des Nutzers. Sie überträgt diese Inhalte nicht an den Anbieter.
(3) Die Software ist kein Produkt von Anthropic und wird von Anthropic weder unterstützt noch geprüft oder genehmigt. Für die Nutzung von Claude gelten die Bedingungen von Anthropic. Sie beschränken den Zugriff auf Claude durch automatisierte Mittel. Anthropic könnte die Nutzung der Software als solchen Zugriff ansehen und das Claude-Konto des Nutzers einschränken oder sperren. Der Nutzer entscheidet selbst, welche Funktionen der Software er nutzt, und ist dafür verantwortlich, Claude im Einklang mit den Bedingungen von Anthropic zu nutzen.
(4) Die Systemvoraussetzungen und die Abhängigkeit der Software von Claude Desktop beschreibt der „Hinweis zur Abhängigkeit von Claude Desktop“, dem der Nutzer vor der Testphase und vor einer Bestellung gesondert zustimmt.
§ 3 Nutzungsrecht
(1) Der Anbieter räumt dem Nutzer für die Dauer seiner Nutzungsberechtigung (§ 4) das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Software für eigene Zwecke zu installieren und zu nutzen.
(2) Das Nutzungsrecht ist an die Person des Nutzers gebunden. Der Nutzer darf die Software auf bis zu drei gleichzeitig aktivierten Geräten nutzen, die er selbst verwendet. Geräte verwaltet er in seinem Zensu-Konto.
(3) Ist die Nutzungsberechtigung Teil des Tarifs einer Organisation, nutzt der Nutzer die Software als von der Organisation benannte Person. Das Nutzungsrecht besteht dann nur, solange die Organisation dem Nutzer einen Platz zugewiesen hat und ihr Tarif die Software umfasst.
(4) Die Software prüft die Nutzungsberechtigung anhand signierter Lizenzen, die an Person und Gerät gebunden sind. Eine Lizenz gilt höchstens 30 Tage. Bei bestehender Nutzungsberechtigung erneuert die Software sie online; Offline-Lizenzen stellt der Anbieter als Datei bereit.
(5) Alle Rechte, die diese Lizenzbedingungen nicht ausdrücklich einräumen, verbleiben beim Anbieter. Gesetzlich zwingende Rechte des Nutzers, insbesondere nach §§ 69d und 69e des Urheberrechtsgesetzes (UrhG), bleiben unberührt.
§ 4 Nutzungsberechtigung und Testphase
(1) Eine Nutzungsberechtigung besteht während einer Testphase, eines bezahlten Abonnements, eines Tarifs einer Organisation, der die Software umfasst, oder eines Einzelvertrags.
(2) Jede Person kann die Testphase einmal nutzen. Sie dauert 14 Tage, ist kostenlos und endet automatisch. Ein kostenpflichtiges Abonnement entsteht nur durch eine gesonderte Bestellung.
(3) Endet die Nutzungsberechtigung, kann der Nutzer die berechtigungspflichtigen Funktionen nicht mehr starten. Bereits begonnene Vorgänge kann er pausieren oder beenden. Verlauf, Einstellungen und gespeicherte Konten bleiben auf seinem Gerät zugänglich.
(4) Die Nutzung der Software ist Personen ab 18 Jahren gestattet.
§ 5 Pflichten des Nutzers und unzulässige Handlungen
(1) Lizenzdateien, Geräteschlüssel und Zugangsdaten sind persönlich. Der Nutzer darf sie nicht an Dritte weitergeben oder Dritten zugänglich machen.
(2) Dem Nutzer ist es untersagt,
1. die Software oder Lizenzdateien zu vermieten, zu verleihen, zu verkaufen oder Dritten auf andere Weise zur Nutzung zu überlassen;
2. Lizenz-, Geräte- oder Zeitprüfungen der Software zu umgehen, zu deaktivieren oder zu verändern, etwa durch Veränderung des Programmcodes, Eingriffe in den laufenden Prozess oder seinen Arbeitsspeicher, eine neue Signatur der Software oder eine Manipulation der Systemzeit zu diesem Zweck;
3. Lizenzen zu fälschen oder ihre Gültigkeit zu verlängern;
4. veränderte Fassungen der Software oder Werkzeuge zur Umgehung der in Nummer 2 genannten Prüfungen zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen;
5. Urheberrechtsvermerke, Marken oder die Signatur der Software zu entfernen oder zu verändern.
(3) Die Software darf nur dekompiliert, disassembliert oder auf andere Weise zurückübersetzt werden, soweit §§ 69d und 69e UrhG oder andere zwingende Vorschriften dies erlauben.
(4) Der Anbieter stellt Informationen, die zur Herstellung der Interoperabilität eines unabhängig geschaffenen Programms mit der Software erforderlich sind, auf Anfrage an [email protected] zur Verfügung.
(5) Der Anbieter beseitigt Fehler der Software im Rahmen seiner Mängelhaftung (§ 7). Beseitigt er einen gemeldeten Fehler nicht innerhalb einer angemessenen Frist, darf der Nutzer den Fehler nach § 69d Abs. 1 UrhG selbst berichtigen oder berichtigen lassen.
(6) Wer in gutem Glauben eine Sicherheitslücke der Software untersucht und sie dem Anbieter vertraulich an [email protected] meldet, verstößt nicht gegen Absatz 2 Nummer 2. Das gilt nur, solange er keine Daten anderer Personen abruft, keine Rechte Dritter verletzt, keine Werkzeuge zur Umgehung verbreitet und die Lücke erst veröffentlicht, wenn der Anbieter sie behoben hat oder seit der Meldung 90 Tage vergangen sind.
(7) Verstößt der Nutzer schwerwiegend gegen Absatz 1 oder 2, kann der Anbieter das Nutzungsrecht aus wichtigem Grund kündigen und die betroffenen Lizenzen und Geräte sperren. Eine vorherige Abmahnung ist erforderlich, sofern sie nicht nach § 314 Abs. 2 BGB entbehrlich ist. Ein laufendes Abonnement beendet der Anbieter in diesem Fall über Paddle. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
§ 6 Aktualisierungen, Änderungen und Einstellung der Software
(1) Der Anbieter stellt während der Nutzungsberechtigung die Aktualisierungen bereit, die erforderlich sind, damit die Software vertragsgemäß bleibt, einschließlich Sicherheitsaktualisierungen. Gegenüber Verbrauchern gilt § 327f des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).
(2) Der Anbieter informiert über verfügbare Aktualisierungen und über die Folgen, wenn sie nicht installiert werden. Installiert ein Verbraucher eine solche Aktualisierung nicht innerhalb einer angemessenen Frist, haftet der Anbieter nach Maßgabe von § 327f Abs. 2 BGB nicht für einen Mangel, der allein auf das Fehlen dieser Aktualisierung zurückgeht.
(3) Über Absatz 1 hinaus ändert der Anbieter die Software nur aus einem triftigen Grund, insbesondere zur Anpassung an neue Versionen von macOS oder Claude, aus Gründen der Sicherheit oder wegen rechtlicher Anforderungen. Die Änderung ist für den Nutzer kostenfrei, und der Anbieter informiert klar und verständlich über sie. Beeinträchtigt eine Änderung den Zugang zur Software oder ihre Nutzbarkeit mehr als nur unerheblich, informiert der Anbieter Verbraucher mindestens 30 Tage vorher auf einem dauerhaften Datenträger. Verbraucher können den Vertrag dann nach Maßgabe von § 327r Abs. 3 BGB unentgeltlich beenden.
(4) Stellt der Anbieter die Software ein, kündigt er dies mindestens drei Monate vorher an. Beruht die Einstellung auf Umständen, die der Anbieter nicht vorhersehen konnte, etwa einer Änderung von Claude Desktop oder macOS oder einer Maßnahme von Anthropic, kündigt er sie unverzüglich an. Im Voraus bezahlte Entgelte für die Zeit nach der Einstellung werden anteilig erstattet.
§ 7 Mängelrechte
(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte, gegenüber Verbrauchern die Vorschriften über digitale Produkte (§§ 327 ff. BGB). Die gesetzlichen Verjährungsfristen bleiben unberührt.
(2) Die im „Hinweis zur Abhängigkeit von Claude Desktop“ beschriebenen Abweichungen vereinbaren die Parteien gesondert (§ 327h BGB).
(3) Gesetzliche Ansprüche des Nutzers gegen Paddle als Verkäufer bleiben unberührt.
§ 8 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistig verschwiegenen Mängeln und aus einer übernommenen Garantie.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Regelungen dieses Paragrafen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 9 Datenschutz
(1) Zur Prüfung der Nutzungsberechtigung verarbeitet der Anbieter Kontodaten, Geräte-ID, Gerätename und öffentlichen Geräteschlüssel, die Zeitpunkte von Testphase, Aktivierung, Lizenzausstellung und Sperrung, den Nachweis der Zustimmung zu diesen Lizenzbedingungen sowie technische Verbindungsdaten. Inhalte von Claude-Sitzungen und Anmelde-E-Mails erhält der Anbieter nicht.
(2) Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung unter https://www.zensu.dev/privacy.
§ 10 Änderungen dieser Lizenzbedingungen
(1) Eine neue Fassung dieser Lizenzbedingungen gilt für einen bestehenden Vertrag nur, wenn der Nutzer ihr ausdrücklich zustimmt. Schweigen oder die weitere Nutzung der Software gelten nicht als Zustimmung.
(2) Für eine neue Testphase und eine neue Bestellung gilt die Fassung, die bei ihrem Abschluss angezeigt wird.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit sie ihnen nicht den Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzieht.
(2) Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Dresden Gerichtsstand, soweit eine solche Vereinbarung nach § 38 der Zivilprozessordnung zulässig ist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
(3) Ist eine Bestimmung dieser Lizenzbedingungen unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
(4) Diese Lizenzbedingungen liegen in deutscher, englischer, spanischer, französischer, italienischer, polnischer, russischer und chinesischer Sprache vor. Maßgeblich ist die Fassung in der Sprache, der der Nutzer zugestimmt hat.